Pressemitteilung vom 31.05.2023
Die Seebrücke Passau verurteilt die von der Bundespolizei durchgeführten Pushbacks in Passau und an der deutsch-österreichischen Grenze auf Schärfste.
Die Bundespolizei verstößt damit gegen das grundlegend geltende Gesetz des Rechts auf Asyl nach §16a im Grundgesetz und §14 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Außerdem steht das Vorgehen im Widerspruch mit §3 und §5 der Dublin III-Verordnung, wonach Asylsuchende nicht ohne offizielles Verfahren in Nachbarländer abgeschoben werden dürfen.
„Mit Entsetzen haben wir heute Meldungen zu Pushbacks in Passau und anderen bayerischen Städten zur Kenntnis genommen“ so Hannes Hieronimi von der Seebrücke Passau. „Das Recht auf Asyl wird damit von der Bundespolizei mit Füßen getreten. Nachrichten über illegale Zurückweisungen an den europäischen Außengrenzen gehören inzwischen zur traurigen Normalität. Dass dies nun auch vor unserer Haustür passiert, ist erschütternd und alarmierend.“
Nach Berichten von Pushback Alarm Austria, Border Violence Monitoring Network, dem Bayerischen Flüchtlingsrat und der Frankfurter Rundschau hat die Bundespolizei seit Winter 2022 tausende illegale Pushbacks an der deutsch-österreichischen Grenze durchgeführt. Pushbacks bezeichnen die illegale Praxis der gewaltvollen Abweisung oder Zurückdrängung von Geflüchteten an den Grenzen eines Landes.
Die Seebrücke Passau schließt sich den Forderungen von Pushback Alarm Austria, Border Violence Monitoring Network und dem Bayerischen Flüchtlingsrat an und verlangt eine rasche und umfassende Aufklärung der Ereignisse und eine Entschädigung der Betroffenen.
Die Seebrücke Passau ist Teil einer dezentral organisierten internationalen Bewegung aus der Zivilgesellschaft, die sich für sichere Fluchtwege, zivile Seenotrettung und die dauerhafte Aufnahme von geflüchteten Menschen in Deutschland einsetzt.
Hintergrund
Gemeinsame Pressemitteilung von Pushback Alarm Austria, Border Violence Monitoring Network, Bayerischer Flüchtlingsrat
Bericht der Frankfurter Rundschau